Partner-Vereinbarung
Vertriebspartner-Programm Mister Appy. Stand: Rechtlich verbindliche Bedingungen für die Teilnahme.
1. Status des Partners
Der Vertriebspartner agiert als selbstständiger Tippgeber. Es wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Partner ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit und seiner Arbeitszeit vollkommen frei.
2. Versteuerung & Gewerbe
Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner erhaltenen Vergütungen (Provisionen) selbst verantwortlich.
Privatpersonen können Vermittlungsprovisionen bis zu einer Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr steuerfrei erhalten.
Übersteigt die Provision diesen Betrag, ist der Partner verpflichtet, diese Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
Mister Appy übernimmt keine Haftung für die steuerliche Einstufung des Partners.
3. Abrechnung (Gutschriftverfahren)
Die Auszahlung erfolgt über das Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Mister Appy erstellt die Abrechnung im Namen des Partners.
Da der Partner als Privatperson oder Kleinunternehmer agiert, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Identitätsnachweis
Eine Auszahlung der Provision erfolgt erst nach vollständiger Angabe der korrekten Personalien und (falls vorhanden) der Steuernummer.
5. Missbrauch
Eigenwerbung (Bestellung über den eigenen Partner-Code) ist untersagt und führt zum Ausschluss vom Partnerprogramm.